Die Tiertafel für den Rheinisch Bergischen  und Oberbergischen Kreis e.V 
      

                                                               Wir helfen Ihnen gerne wenn....



 

  • Sie  Geringverdiener oder obdachlos sind, eine geringe Rente oder Hartz- IV beziehen.

        Sie uns Ihren gültigen Bescheid und den Erstbescheid vorlegen können.

  •  Ihren Personalausweis mitbringen/Pass mit Meldebescheinigung
  • Sie einen Nachweis über Ihre Haustiere mitbringen (z.B. Kaufvertrag, Hundesteuerbescheid, Versicherungsnachweis, Impfausweis, ) .
  • diese Haustiere schon vor Eintritt Ihrer Bedürftigkeit in Ihrem Haushalt lebten. Wir unterstützen keine Neuanschaffungen, Züchtungen und Vermehrungen.

     Maximal 5 Tiere die mit im Haushalt leben werden von der Tafel unterstützt.

    Katzen und kleine Hunde bekommen z.b. (Angaben für jeweils 1 Tier)

    5x400g Dosen oder die entsprechende Menge an Schälchen oder Tütchen(wenn vorhanden), 1 Eimer Trockenfutter und Leckerlies.

    Große Hunde bekommen 

    5x800g Dosen oder die entsprechende Menge an 400g Dosen. Außerdem bekommen sie 1Eimer Trockenfutter sowie Leckerlies


    Wir leisten keine Vollversorgung der Tiere, sondern unterstützen Sie mit Futter für 5 Tage.( Immer abhängig vom Spendenaufkommen)

    Trockenfutter und Katzenstreu werden in einem Eimer mit Deckel, die für die Lebensmittelbranche zugelassen sind ausgegeben.

   Sollte Ihr Tier Spezialfutter benötigen, legen Sie bitte vom Tierarzt eine Futterempfehlung vor, wir bemühen uns dann, das für Ihr Tier notwendige             Futter zu besorgen  

    Bitte bringen Sie den Eimer sauber zur nächsten Ausgabe wieder mit.

    * Pro Tier und Ausgabe bitten wir um einen Beitrag von 1,50€   

                                          Zuschüsse zu Tierarztkosten

   Frisco´s Tiertafel hilft Ihnen regional. Es können nur Zuschüsse zur Tierarztrechnungen gewährt werden, jedoch kann der Verein nicht die                          vollständige Rechnung übernehmen. Zuschüsse müssen immer vorab  abgesprochen und genehmigt werden.

  Ansprüche zu Übernahme von Zuschüssen bestehen nicht und ist auch hier immer abhängig vom Spendenaufkommen.

    


GOT Tierärzte
Aktuelle Gebührenodrnung der Tierärzte
GOT_2020.pdf (630.13KB)
GOT Tierärzte
Aktuelle Gebührenodrnung der Tierärzte
GOT_2020.pdf (630.13KB)
 
 
 
 
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